Am 11. März wählen wir einen neuen Kirchenvorstand – und wir brauchen Sie! Vom 2.-22. Januar können alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren Vorschläge für Kandidaten im Pfarramt einreichen. Auf einem Vorschlag muss mindestens ein Name stehen, höchstens dürfen 12 Namen genannt werden. Den Vorschlag müssen zehn wahlberechtigte Gemeindemitglieder mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Die Namen der Kandidaten werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht.
Die Wählerliste liegt im Pfarramt aus und kann zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Informationen rund um die KV-Wahl gibt es im Internet unter www.kirchemitmir.de Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch ans Pfarramt wenden.
Die Namen der Kandidaten werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht.
Die Wählerliste liegt im Pfarramt aus und kann zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Informationen rund um die KV-Wahl gibt es im Internet unter www.kirchemitmir.de Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch ans Pfarramt wenden.